Es ist möglich, Unternehmen, die unter dem Hoheitsbereich eines anderen Staates gegründet wurden, nach Zypern zu verlagern und dadurch von der niedrigen Körperschaftssteuer (aktuell 12,5 %) zu profitieren.

Dies kann im Wege einer Abmeldung im Gründungsstaat und einer Anmeldung in der Registergerichtsabteilung in Zypern erfolgen, ohne dass das Unternehmen zuvor im Gründungsstaat liquidiert werden muss. Deshalb ist diese Option zeit- und kosteneffektiv.

Das erfahrene und engagierte Team von Kaimakliotis & Co LLC übernimmt die Erstellung und Einreichung aller erforderlicher Unterlagen, Anträge, Beschlüsse und sämtlicher nötiger Formulare zur Registrierung eines ausländischen Unternehmens in Zypern.

Für eine genehmigte Verlagerung müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Kopie der Satzung oder einer entsprechenden Absichtserklärung
  • Beschluss des ausländischen Unternehmens über die Fortführung der Geschäfte in Zypern
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Eine eidesstattliche Erklärung eines Geschäftsführers bezüglich des Firmennamens, des Gründungsdatums und -staats, sowie ob aktuell Prozesse gegen das Unternehmen anhängig sind etc.

Der Antrag und alle Inhalte werden geprüft und nach der Genehmigung erlässt das Registergericht zunächst eine vorläufige Weiterführungsbescheinigung. Später wird eine Weiterführungsbescheinigung ausgestellt, sobald das Unternehmen die Abmeldung unter der vorherigen Gerichtsbarkeit nachweist.