Vollumfassende und transparente Einrichtung

Kaimakliotis & Co bietet ein komplettes und umfassendes Leistungspaket für Mandanten, die die Einrichtung alternativer Investmentfonds (AIFs) wünschen.

Unsere maßgeschneiderten Leistungen beginnen mit einem Beratungsgespräch, das die Präsentation eines gründlichen Briefings und der Analyse der zypriotischen Gesetze im Bereich AIF umfasst. So stellen wir sicher, dass unsere Mandanten sich der Gesetzeslage und der entsprechenden Anforderungen voll und ganz bewusst sind.

Anschließend beraten wir unsere Mandanten sorgfältig bei der Wahl des idealen AIF-Typs und unterstützen bei allen Schritten im Rahmen der erfolgreichen Einrichtung der Fonds: von der Einreichung des Antrags bei der CySEC bis hin zur Übernahme der rechtlichen Aspekte bei der Erstellung von Unterlagen (Eintragung und Einrichtung des AIF). Während des gesamten Prozesses halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren über den Status Ihres Antrags und stehen bei Bedarf auch weiterhin mit Beratung und Unterstützung zur Seite.

Nach der erfolgten Einrichtung des AIF in Ihrem Namen übernimmt Kaimakliotis & Co die langfristige Betreuung und Pflege des Fonds, einschließlich der Ernennung von Mitarbeitern, Verwaltungsaufgaben und verwandte Paketleistungen (Rechtsberatung, Steuern, Wirtschaftsprüfung und Buchhaltung).

 

Änderungen des Gesetzes über alternative Investmentfonds (2014)

Am 27. Juli 2014 ist ein neues Gesetz über die Einrichtung und Betrieb von alternativen Investmentfonds in Zypern in Kraft getreten. Dieses hat zum Ziel, die Transparenz zu verbessern und die nationale Gesetzgebung auf die für den besseren Investmentschutz konzipierten EU-Richtlinien abzustimmen.

Dabei wurden insbesondere folgende Aspekte geregelt:

  • Die Regelung und Kontrolle von AIF wurde an CySEC übertragen – zuvor oblagen diese Aufgaben der Zypriotischen Zentralbank (CBC).
  • Ein AIF kann selbst verwaltet werden oder die Verwaltung an eine entsprechende Firma übertragen werden.
  • Ein AIF kann bei jeder anerkannten Börse weltweit gelistet werden.
  • Es existieren vier legale Formen von AIFs (Gemeinsamer Fonds; Investmentgesellschaft mit fixem Kapital; Investmentgesellschaft mit variablem Kapital; Investment-Kommanditgesellschaft).
  • Es existieren zwei Klassen von AIF, die sich bezüglich der Zielgruppe unterscheiden, an die verkauft werden kann:
    • AIF für eine unbegrenzte Anzahl an Investoren
    • AIF für eine begrenzte Anzahl an Investoren (maximal 75)
  • Die minimalen Kapitalanforderungen liegen bei 125 000 € bzw. 300 000 € für selbstverwaltete Fonds.
  • Genehmigung und Konformität mit der AIFMD gilt für Fonds mit einem Wert von mehr als:
    • 500 Millionen € (ohne Fremdkapitalaufnahme mit einer Verfügungsbeschränkung von 5 Jahren)
    • 100 Millionen € (mit Fremdkapitalaufnahme).
  • Dachfonds sind zulässig, wobei jeder eine eigene Investitionspolitik haben kann, insofern es sich dabei um kollektive Kapitalanlagen handelt, die als einzelne Rechtspersonen mit multiplen Subfonds (Anlagezweigen) existieren.