Obwohl Kaimakliotis & Co Experte für Gerichtsverfahren ist (sowohl auf Kläger- als auch Beklagtenseite), hören wir in den meisten Fällen, dass unsere Mandanten diesen Weg nach Möglichkeit vermeiden möchten. Deshalb bedienen wir uns zunächst alternativer Schlichtungsmechanismen und außergerichtlicher Einigungsmöglichkeiten wie Schiedsgerichtsverfahren und Mediation, um eine schnellere, kosteneffektivere und den Vorstellungen unserer Mandanten entsprechende Lösung zu finden, bevor auf Wunsch des Mandanten oder bei Notwendigkeit der gerichtliche Weg beschritten wird.

Was bedeutet Schlichtung und Mediation?

Schlichtung und Mediation sind Formen der alternativen Streitbeilegung. Beide Optionen haben dasselbe Endziel, es gibt jedoch auch Unterschiede zu beachten. Der wichtigste Unterschied ist, dass bei Schiedsgerichtsverfahren eine dritte Partei erforderlich ist, um die Sachlage des Falles zu prüfen und eine Entscheidung zu fällen, die dann beide Parteien rechtlich bindet und auch gerichtlich durchsetzbar ist. Bei der Mediation finden Verhandlungen in Anwesenheit eines neutralen Dritten statt und es wird erst eine Lösung erzielt, wenn alle Parteien zustimmen.

Was ist ein Rechtsstreit?

Als Rechtsstreit wird die Einleitung rechtlicher Schritte vor Gericht zwecks Klärung von Streitfällen bezeichnet, falls Schlichtung oder Mediation nicht als angemessene Maßnahmen erachtet wurden oder keine zufriedenstellenden Ergebnisse erreicht werden konnten.

Unsere Leistungen im Bereich Rechtsstreitigkeiten umfassen alle allgemein- und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich:

  • Seegerichtliche Streitigkeiten
  • Zivilrechtsfälle
  • Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten
  • Gesellschaftsrechtliche Fälle
  • Streitigkeiten im Bereich geistiges Eigentum
  • Immobilienrechtliche Streitigkeiten
  • Streitigkeiten zwischen Aktionären bzw. Anteilseignern

Diese Bereiche lassen sich in unzählige Unterbereiche einteilen –wir von Kaimakliotis & Co streben an, alle Fachbereiche abzudecken. Egal ob es sich um einen Konflikt zwischen zwei Unternehmen oder eine interne Streitigkeit handelt, ob es um Betrug, Insolvenz, Minderheitenunterdrückung oder sonstige Auseinandersetzungen geht: wir haben die Mittel und Erfahrung, um eine problemlose Lösung zu finden. Einige der Unterbereiche umfassen unter anderem:

Streitsachen:

  • Bankwesen & Finanzen
  • Gewerbliche Fragen (B2B)
  • Wettbewerb (unlauterer Wettbewerb, Kartelle, Monopole)
  • Bauwesen
  • Arbeitsrecht
  • Vermieter- und Mieterfragen
  • Benachteiligung von Minderheitsgesellschaftern/-aktionären

Klagen:

  • Seegerichtsbarkeit und Schifffahrt
  • Verträge: Arbeitsverträge / Bauverträge /  Vertragsverletzungen
  • Versicherungen

Sonstiges:

  • Konkurs- und Insolvenzverfahren
  • Anträge auf Unternehmensabwicklung
  • Forderungseintreibung und Inkasso
  • Verleumdung, Beleidigung und üble Nachrede
  • Offenlegungsanordnungen (Norwhich Pharmacal)
  • Ausländische Entscheidungen: Anerkennung und Durchsetzung
  • Sicherstellungsanordnungen (Mareva Injunctions)
  • Geistiges Eigentum: Verstöße und Kenzeichenmissbräuche
  • Verletzung persönlicher und beruflicher Sorgfaltspflichten