Die heiklen Angelegenheiten, die unter den Bereich Ehe- und Familienrecht fallen, erfordern eine Beratung und Vertretung, die die Balance zwischen konsequenter Interessensdurchsetzung und Wissen um die Problematik in vielen Fällen hält und ein Maximum an Diskretion und Sensibilität gewährleistet – insbesondere bezüglich des Kindeswohls oder Images des Mandanten.

Themen im Bereich Ehe- und Familienrecht

Kaimakliotis & Co berät Sie zu allen Aspekten von familiären Beziehungen und den Rechten der einzelnen Familienmitglieder, egal ob blutsverwandt oder angeheiratet. Wir vertreten Sie bei allen Ehe-, Familien- und persönlichen Angelegenheiten, unabhängig davon, ob Sie auf der Insel wohnen oder im Ausland und familiäre Bindungen auf der Insel haben. Dies umfasst:

 

Vor der Eheschließung

Mandanten, die eine Eheschließung planen, bieten wir zuvor umfangreiche Rechtsberatungsleistungen. Das Ziel ist, beide Parteien darüber aufzuklären, welche „Vereinbarung“ sie mit der Ehe eingehen – von Eigentumsfragen über Vermögens- und Steuerplanung bis hin zu Eheverträgen. Dieser Service ist sehr nützlich und stellt sicher, dass keine Irrtümer und Missverständnisse bezüglich der Finanz- und Vermögenssituation der beiden Partien oder der Erwartungen hinsichtlich Veränderungen nach der legalen Hochzeit entstehen.

Das Team von Kaimakliotis & Co ist Experte für die Erstellung eiserner Eheverträge, die klare Bedingungen definieren und festlegen – entsprechend bestätigt und unterzeichnet durch beide Parteien.

 

Zivilehen

Zypern erfreut sich wachsender Beliebtheit als Ort für standesamtliche Hochzeiten und zieht dank der vereinfachten Formalitäten Paare aus aller Welt an – und natürlich wegen seiner wunderschönen Szenerie für standesamtliche Hochzeiten in der Sonne.

Kaimakliotis & Co unterstützt Paare bei den Formalitäten für eine Hochzeit auf der Insel. Wir übernehmen die Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Lokalbehörde und helfen im Rahmen der Vorbereitungen bei allen rechtlichen Aspekten der Zeremonie.

 

Auflösung von Ehen (zivilrechtliche und religiöse Scheidungen)

Von der Auflösung können sowohl zivilrechtlich als auch religiös geschlossene Ehen betroffen sein. Kaimakliotis & Co macht die oftmals schwierige und aufwühlende Erfahrung einer Scheidung merklich einfacher und stellt sicher, dass die Vorgänge reibungslos und schnell ablaufen und sämtliche Konflikte über Geld oder das Sorgerecht umgehend thematisiert und gelöst werden.

Der erste Schritt im Rahmen unserer Leistungen ist ein Beratungsgespräch. In diesem wird besprochen, wie die Auflösung der Ehe von statten gehen kann und welche heiklen Faktoren zu beachten sind (einschließlich Sorgerecht, Vaterschaft, Unterhalt und Vermögensaufteilung).

Während religiös geschlossene Ehen nicht von der Kirche selbst aufgelöst werden müssen, da die Familiengerichte die ausschließliche Zuständigkeit für Scheidungsangelegenheiten haben, benötigen Personen, die in der Zukunft erneut kirchlich heiraten möchten, auch eine kirchliche Scheidung. Nur so ist es später möglich, eine erneute kirchliche Heirat genehmigt zu bekommen.

Grundsätzlich ist das Scheidungsrecht in Zypern einfach und Scheidungen werden im Vergleich zu anderen Ländern in einem vernünftigen, kurzen Zeitraum gewährt. Ab dem Moment der Einreichung eines Scheidungsantrags im Namen eines der Ehegatten durch Ihren offiziellen Scheidungsanwalt von Kaimakliotis & Co dauert es üblicherweise 4-6 Monate bis zur Scheidung. Wird der Antrag nicht angefochten, kann der Vorgang reibungslos und ohne Anwesenheit einer der Ehegatten von statten gehen.


Falls eine in der orthodoxen Kirche auf der Insel geschlossene religiöse Ehe aufgelöst werden soll, muss drei Monate vor der Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht eine Mitteilung an die Metropolie gesendet werden.

 

Aufteilung des ehelichen Vermögens & Unterhalt

Falls kein im Voraus abgeschlossener Ehevertrag bzw. keine voreheliche Vermögensvereinbarung (einschließlich Immobilien) vorliegen, sehen die zypriotischen Gesetze bestimmte Rechte in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Vermögensgüter vor, die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach der Auflösung einer Ehe geltend gemacht werden können. Nach Ablauf dieser Frist kann das Vermögen nicht mehr angetastet werden.

Die Vermögensaufteilung kann auch Vermögensgegenstände im Ausland betreffen. Schenkungen sind hiervon jedoch ausgenommen.

Jeder Beitrag eines der Ehegatten, der zur Vermehrung der beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgüter des anderen Ehegatten führt – unabhängig, ob während der tatsächlichen Ehedauer oder während der Partnerschaft vor der Eheschließung – berechtigt den Beitragenden demnach zur Einreichung einer Klage bezüglich eines Anteils des Unterschieds. Die Klage bezieht sich als auf den jeweiligen Beitrag und spiegelt diesen wider. Es wird von der widerlegbaren Vermutung ausgegangen, dass der Beitrag zur Vermögensvermehrung 1/3 beträgt, es sei denn, dies wird angefochten und ein größerer oder kleinerer Beitrag wird nachgewiesen.

Bezüglich des Unterhalts ist ausschlaggebend, welcher der beiden Ehegatten über eine höhere finanzielle Sicherheit verfügt und wie groß diese in Kombination mit anderen Faktoren ist (u.a. Zahl der unterhaltsberechtigten Personen und medizinische Bedürfnisse).

Im Rahmen von Scheidungsverfahren berät Sie Kaimakliotis & Co zu Ihren Rechten bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens und unterstützt Sie bei Verhandlungen, um einvernehmliche Lösungen zwischen den beiden Parteien zu finden, die zügig und außergerichtlich erreicht werden können, ohne separate Anträge auf Vermögensteilung in die Länge zu ziehen. 

Alimente (Kindesunterhalt)

Nach zypriotischem Recht sind für das Wohl, die Betreuung und den Unterhalt eines Kindes unter 18 Jahren beide Eltern gemeinsam verantwortlich. Dies kann auch über das 18. Lebensjahr hinausgehen, wenn das Kind aus gerechtfertigten Gründen auch weiterhin auf Betreuung und Unterhalt der Eltern angewiesen ist.

Um das Wohl und die Betreuung eines Kindes auch während eines laufenden Scheidungsverfahrens zu gewährleisten, kann das Gericht bis zum Ergebnis einer Anhörung eine einstweilige Verfügung für den Kindesunterhalt veranlassen.

Das Kindeswohl steht für beide Parteien zumeist an erster Stelle. Manchmal jedoch können die persönlichen Streitigkeiten zwischen den ehemaligen Ehegatten das Urteilsvermögen und Verhalten beeinträchtigen, was unbeabsichtigte Probleme für die gemeinsamen Kinder nach sich ziehen kann. Wir bei Kaimakliotis & Co wissen um das Gewicht von Angelegenheiten im Bereich Kindeswohl und Unterhalt und arbeiten darauf hin, dass der Nachwuchs nicht den Streitigkeiten zwischen den Eltern zum Opfer fällt.

 

Sorgerecht & Betreuung:  Besuchsrecht / Vaterschaft

Wenn die Auflösung einer Ehe auch Kinder betrifft, muss die Sorgerechtsfrage einfühlsam, korrekt und so zügig wie möglich geregelt werden, um unnötiges Leid für den Nachwuchs und die Eltern zu vermeiden.

An erster Stelle steht die Sicherung der Interessen des/der Kindes/Kinder. Im Idealfall treffen die Parteien eine einvernehmliche Übereinkunft bezüglich des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder und vereinbaren eine Besuchsregelung ohne Beteiligung des Familiengerichts. Falls jedoch keine Vereinbarung möglich ist, werden eine Reihe von Faktoren für das Sorge- und Besuchsrecht herangezogen: die Erziehungstauglichkeit, die finanzielle Lage und der Lebens- und Pflegestandard der Eltern; das Alter und Geschlecht, sowie die medizinischen, emotionalen und bildungsbezogenen Anforderungen; sowie die Wünsche des Kindes, falls dieses bereits alt oder reif genug ist, um diesen Ausdruck zu verleihen.

Unabhängig von der Sorgerechtsregelung haben beide Eltern – egal, ob das Kind bei ihnen lebt oder nicht – und beide Großelternpaare das Recht auf Kontakt und Treffen mit dem Kind. Kaimakliotis & Co ermittelt und sichert dieses Anrecht für den Mandanten im Wege der korrekten und vorsichtigen Bearbeitung von Sorgerechtsangelegenheiten.

Bei Zweifeln an der Vaterschaft bietet Kaimakliotis & Co Unterstützung bei der korrekten und legalen Vaterschaftsfeststellung.

 

Internationale Kindesentführung

Obwohl Kaimakliotis & Co immer eine einvernehmliche Scheidung mit minimalen Animositäten zwischen den ehemaligen Ehegatten anstrebt, kommt es vor, dass das Verhältnis zwischen den Parteien unwiderruflich zerstört wird. Dies kann ernsthafte und komplexe Probleme nach sich ziehen, wie etwa Kindesentführungen.

Unter Kindesentführung wird die Mitnahme eines Kindes ins Ausland durch ein Elternteil ohne die Zustimmung des anderen Elternteils verstanden – unabhängig davon, ob es sich um einen harmlosen Umzug oder eine vorsätzliche (oder verzweifelte) Tat handelt.

Im ersten Schritt beraten wir und leiten Maßnahmen ein, wenn ein Risiko bzw. eine Vermutung für eine potenzielle Entführung besteht. Dies schließt Vorsorgemaßnahmen und die Klage gegen bzw. Strafverfolgung von Drohungen oder Versuchen ein.

Falls bereits eine Kindesentführung erfolgt ist (und ein Kind nach Zypern oder aus Zypern weggebracht wurde), wird die Situation als „dringend“ eingestuft und wir wenden uns über unser Netzwerk von internationalen Partnerbüros an alle nationalen und internationalen Ressourcen.

Kaimakliotis & Co verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Kindesentführungen und konnte bereits mehrere wichtige und bekannte Fälle erfolgreich abschließen.

 

Adoption

Unsere umfangreichen Leistungen in diesem Bereich gewährleisten einen reibungslosen Adoptionsvorgang – von der vorläufigen Recherche bis zur tatsächlichen Übergabe des Kindes an die Adoptiveltern.

Adoptionsvorgänge dauern typischerweise 6-8 Monate ab Einreichung der Papiere. Der Vorgang beginnt mit einer Recherche durch Kaimakliotis & Co im Namen der potenziellen Adoptiveltern. Wir stellen sicher, dass sämtliche Angelegenheiten bezüglich dieser schwierigen und wichtigen Entscheidung geregelt sind und Komplikationen vermieden werden. Anschließend kümmern wir uns um alle Unterlagen und reichen diese bei den zuständigen Behörden ein, nehmen den Gerichtsbeschluss entgegen, erledigen alle Formalitäten und Papiere des Kindes und sorgen für die Einwanderungspapiere für das Kind im Falle einer Auslandsadoption.

Darüber hinaus übernimmt Kaimakliotis & Co alle Angelegenheiten bezüglich des Kontakts oder der Mitsprache der leiblichen Eltern oder Erziehungsberechtigten und der Rechte der Adoptiveltern und des Adoptivkinds.