Zypern hat im Oktober 2016 neue Regelungen für die Anwendung des IP (Geistiges Eigentum)-Box-Regimes eingeführt, nachdem das zypriotische Parlament eine Reihe von Gesetzen zur Novellierung des Einkommenssteuergesetzes ratifiziert hatte. Die neuen Vorschriften sind am 1. Juli 2016 in Kraft getreten und gelten offiziell ab der Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt der Republik.

Die Vorschriften für das IP-Box-Regime wurden an die Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angepasst, Aktion 5 des „Basisplans für Steuererosion und Gewinnverlagerung (BEPS)“ zur „effektiveren Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken auf Grundlage von Transparenz und Inhalt“.

Für IP-Vermögenswerte, die bereits im Rahmen des bisherigen IP-Box-Regimes qualifiziert waren, gelten nach Maßgabe des novellierten Gesetzes bestimmte Übergangsvorschriften: Steuerzahler nutzen das bisherige IP-Regime noch für mindestens fünf Jahre (bis 30. Juni 2021). Ab diesem Zeitpunkt wird das neue IP-Steuersystem gelten.

Das neue IP-System ist mit den Vorschriften der von der OECD empfohlenen „verbundenen Strategie“ konform. Demzufolge muss eine direkte Verbindung zwischen dem qualifizierten Einkommen und den eigenen qualifizierten Ausgaben bestehen, die zu diesem Einkommen beitragen. Nur so kann ein immaterieller Vermögensgegenstand im Rahmen der Vorzüge des Box-Regimes berücksichtigt werden.

Sowohl das vorläufige als auch das neue zypriotische IP-Box-Regime bieten durch den Abzug fiktiver Ausgaben steuerliche Vorteile von bis zu 80% für qualifizierte IP-Gewinne. Ein Steuerzahler kann je nach Belieben nur einen Teil des Abzuges in Anspruch nehmen oder komplett verzichten.