Wir registrieren für Sie gerne auch Firmennamen, die von Einzelpersonen genutzt werden (anstatt von Gesellschaften). Die Eintragung eines Firmennamens bedeutet, dass die Einzelperson ohne Gründung eines Unternehmens gewerblich tätig werden, sich dennoch aber bei der Umsatzsteuerstelle und anderen Behörden registrieren lassen kann.

Der Firmenname ermöglicht es unseren Mandanten, als Privatpersonen gewerblich tätig zu werden, und u.a. Rechnungen, Quittungen und andere offizielle Unterlagen mit dem gewählten Firmennamen auszustellen. Dennoch sollte ein Firmennamen nicht mit einer Marke oder einem Unternehmen verwechselt werden.

Aufgrund der rechtlichen Natur des Firmennamens unterliegen Zahlungen, die die Privatperson erhält, der Einkommens- und nicht der Körperschaftssteuer.

Unsere Unternehmensberater erstellen die nötigen Unterlagen, reichen den Antrag im Namen des Mandanten ein und stehen in Kontakt mit Vertretern des Registergerichts, um die effektive Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten. Alle entsprechenden Bescheinigungen und Unterlagen werden nach der offiziellen Registrierung an den Mandanten übergeben.