Dank eines Programms der zypriotischen Umsatzsteuerbehörde vom 13. März 2012 bleibt Zypern auch weiterhin eines der attraktivsten Länder für die EU-Umsatzsteuerregistrierung von Yachten.

Die Regelungen sehen vor, dass nur ein bestimmter Prozentsatz des Leasingwerts mit dem zypriotischen Standard-Umsatzsteuersatz von 19% besteuert wird, wobei der effektive Umsatzsteuersatz zwischen 1,90% und 11,4% des Leasingwerts beträgt – je nach Größe des Schiffs und Zeitanteil, den es in den Hoheitsgewässern der EU verbringt.

Um die günstige Regelung in Anspruch zu nehmen, muss die Leasingvereinbarung ordnungsgemäß gestempelt werden. Darüber hinaus gelten bestimmte Bedingungen, die alle eingehalten werden müssen.

Leasingvereinbarung

  • Muss zwischen einem in Zypern ansässigen, für Umsatzsteuerzwecke registrierten Unternehmen und einer beliebigen Person bzw. einem Unternehmen mit beliebiger Nationalität/Sitz in einem beliebigen Land abgeschlossen werden.
  • Muss für einen Zeitraum von mindestens 90 Tagen und höchstens 48 Monaten abgeschlossen werden.
  • Der Gewinn aus der Leasingvereinbarung muss mindestens 5% des Anfangswerts der Yacht betragen.
  • Die Yacht muss im ersten Monat nach dem Inkrafttreten der Leasing- und Kaufvereinbarung in Zypern unterwegs sein. Jedwede Fristverlängerungen (die ausschließlich von der zypriotischen Umsatzsteuerbehörde eingeräumt werden) dürfen die Leasingdauer nicht übersteigen, innerhalb derer der Leasingnehmer seine Kaufoption für die Yacht in Anspruch nehmen kann.
  • Alle Anträge auf Yacht-Leasing erfordern die separate schriftliche Genehmigung der zypriotischen Umsatzsteuerbehörde. Diese wird von Fall zu Fall geprüft.
  • Die Leasingvereinbarung, der Genehmigungsantrag und eine Werthaltigkeitsbescheinigung für die Yacht sind der zypriotischen Behörde vorzulegen, um den effektiven USt.-Satz in jedem Einzelfall zu bestätigen.

Leasingraten

  • Die Leasing-Erstgebühr muss mindestens 40% des Werts der Yacht betragen.
  • Zahlungen müssen monatlich erfolgen.
  • Die Gesamtsumme der für die Berechnung der Gesamthöhe der Umsatzsteuer herangezogenen Leasingzahlungen muss um 50% des Gewinns (2,5%) zum Zeitpunkt des Beginns der Leasingvereinbarung erhöht werden.

Kauf der Yacht

  • Die Leasingvereinbarung räumt dem Leasingnehmer eine Kaufoption für die Yacht am Ende der Leasingzeit zu einem Preis ein, der mindestens 2,5% des Ausgangswerts der Yacht betragen muss.
  • Die Abschlusszahlung des Leasingnehmers an den Leasinggebers wird mit 19% Umsatzsteuer besteuert.
  • Der Kauf wird von der Steuerbehörde mit einem Zertifikat bestätigt, das die Gesamthöhe der Umsatzsteuerschuld ausweist.