Visa

Zypern ist Mitglied des Schengener Grenzabkommens, das das Reisen in 26 europäische Länder regelt.

Visa können von jeder zypriotischen Botschaft oder jedem Konsul im Ausland für eine Dauer von 90 Tagen ausgestellt werden. Wenn das Visum als ‚endgültig‘ markiert wurde, kann keine Verlängerung gewährt werden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche oder praktische Rechtfertigungsgründe für eine Ausnahme vor. In diesem Fall kann das Visum für weitere 90 Tage verlängert werden. Hierfür ist ausschließlich das zypriotische Außenministerium zuständig. Es ist ein Reisepass mit mindestens 6 Monaten Geltungsdauer erforderlich.

 

EU-Bürger

EU-Bürger benötigen zur Einreise nach Zypern kein Visum und können eine Aufenthaltserlaubnis im Wege eines einfachen Registrierungsverfahrens erhalten. In diesem Fall erhalten sie einen ‚rosa Beleg‘, mit dem Leben und Arbeiten in Zypern möglich sind. Die Registrierung muss innerhalb von vier Monaten nach Ankunft auf der Insel erfolgen.

 

Arbeitsgenehmigungen

Nicht-EU-Bürger, die in Zypern leben und arbeiten möchten, müssen Genehmigungen und Visa über die Abteilung für Personenstandsangelegenheiten und Migration beantragen. Im Zuge dessen werden üblicherweise Aufenthaltsgenehmigungen von einer Dauer von maximal vier Jahren vergeben. Die Beantragung und Bestätigung einer Arbeitsgenehmigung gilt auch für die Ehegatten von EU-Bürgern – egal ob zypriotische Staatsbürger oder nicht.

Außer dem korrekt ausgefüllten Antrag ist auch ein von der Abteilung für Arbeit des Ministeriums für Arbeit, Sozialhilfe und Sozialversicherung genehmigter Arbeitsvertrag erforderlich. Der Arbeitgeber ist für den Antrag für Nicht-EU-Bürger verantwortlich, die sie zwecks Beschäftigung in Zypern einstellen.

Der maximale Zeitraum, für den Nicht-EU-Bürger in Zypern leben und arbeiten können, beträgt vier Jahre. Es existieren jedoch einige Ausnahmen, die einen längeren Aufenthalt ermöglichen – diese umfassen wichtige Stellen und Fachkenntnisse, die entweder kritisch für die Wirtschaft oder wertvoll für die Organisation sind, in der der Antragssteller tätig ist.

Diese Kategorie umfasst: Pflegepersonal (qualifiziert und registriert), Geschäftsführer, Führungskräfte, mittleres Management, hochqualifizierte Angestellte von umsatzstarken Unternehmen, Trainer und Athleten in Einzel- und Teamsportarten sowie Kunstmaler religiöser Ikonen, die für bestimmte Projekte auf der Insel angeheuert werden.

 

Befristete Aufenthaltsgenehmigung – kurz- und langfristig

Befristete Aufenthaltsgenehmigungen werden im Zuge eines erfolgreichen Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Abteilung für Personenstandsangelegenheiten und Migration erteilt.

Folgende Personen sind antragsberechtigt:

  • Nicht-EU-Bürger, die ihr Visum verlängern und für länger als drei Monate in Zypern bleiben möchten sowie über ein ausreichendes Einkommen aus dem Ausland verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
  • Nicht-EU-Bürger, die mit EU-Bürgern verheiratet sind (egal ob mit zypriotischer oder ausländischer Staatsbürgerschaft).
  • Nicht-EU-Bürger, die eine/n EU-Bürger/in als Schwiegertochter/-sohn haben (egal ob mit zypriotischer oder anderer Staatsbürgerschaft), der/die auf der Insel lebt.
  • Abstammung von einem Nicht-EU-Bürger, der mit einem EU-Bürger (egal ob mit zypriotischer oder ausländischer Staatsbürgerschaft) verheiratet ist, im Alter unter 18 Jahren.