Ein Wohnsitz in Zypern ist ein attraktives und begehrtes Ziel, das im Wege eines beschleunigten Antragsverfahrens (üblicherweise zwei Monate) erreicht werden kann. Dieses erstreckt sich auf die ganze Familie – den Antragssteller selbst, seinen Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren. Auch wirtschaftlich abhängige Kinder im Alter von 18-25 Jahren sowie die Eltern des Antragsstellers sind antragsberechtigt.

Das vereinfachte Verfahren zielt darauf ab, die Aufenthaltsbewilligung für Nicht-EU-Bürger so einfach wie möglich zu machen, um damit ausländische Investitionen zu fördern. Während des Verfahrens ist es in großen Teilen nicht erforderlich, selbst in Zypern zu sein, während die Vereinbarungen getroffen werden.

Für den Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 500 € fällig. Der Antrag wird zunächst von der Abteilung für Personenstandsangelegenheiten und Migration geprüft und von dieser anschließend an den Staatssekretär im Innenministerium weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt ergeht innerhalb von zwei Monaten ein Beschluss.

Die Aufenthaltsbewilligung selbst muss innerhalb von einem Jahr ab der erfolgreichen Beantragung im Rahmen eines Besuchs auf der Insel entgegengenommen werden. Der Antragssteller und alle Familienmitglieder müssen persönlich anwesend sein, um die Bewilligungen abzuholen. Außerdem ist es nicht Pflicht, nach einem erfolgreichen Antrag tatsächlich in Zypern zu leben. Es genügt, dass Personen mit Aufenthaltsrecht mindestens einmal alle zwei Jahre nach Zypern reisen.

Während es nicht erforderlich ist, während der Antragsvorgangs in Zypern persönlich anwesend zu sein, muss die Insel einmal während des Verfahrens für die biometrische Datenerfassung besucht werden. Die biometrischen Daten können entweder zusammen mit dem Antrag eingereicht oder nach der Genehmigung eines Antrags nachgereicht werden.

Für die biometrische Erfassung fällt eine weitere Gebühr von 50 € an und findet in Nikosia statt. Alle Familienmitglieder müssen diese Prozedur durchlaufen, nicht ausschließlich der Antragssteller selbst.

Wichtig zu wissen: jeder Antragssteller muss ein Führungszeugnis vorlegen und darf innerhalb der EU nicht auf der roten Liste der eingefrorenen Vermögenswerte stehen.

 

Dauerhafte Aufenthaltsbewilligungen

Für die dauerhafte Aufenthaltsbewilligung gelten folgende Anforderungen:

  1. Ein- oder zwei neue Eigentumsimmobilien mit einem Netto-Kaufwert von mindesten 300 000 € + Umsatzsteuer. Antragssteller können zwei Wohnimmobilien erwerben oder eine Wohnimmobilie und ein Büro oder Ladengeschäft. Die Anforderungen in diesem Bereich sind nicht streng, wobei mindestens eine der Immobilien eine Wohnimmobilie sein muss.
  2. Mindestens 200 000 € der Erwerbungskosten müssen im Voraus bezahlt werden. Der/die Antragssteller müssen über ein festes und ausreichendes Einkommen aus dem Ausland verfügen, das nicht von einer Erwerbstätigkeit jeder Art in Zypern abhängig ist.
  3. Der/die Antragssteller ist verpflichtet, private Gelder aus dem Ausland nach Zypern zu transferieren. Diese werden dann auf einem Bankkonto in der Republik hinterlegt (Dreijahres-Festgeldkonto).

 

Staatsbürgerschaft durch Investition

Im September 2016 hat der Ministerrat einige Änderungen an dem vorhandenen Programm zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investition vorgenommen, die auf eine Vereinfachung des Prozederes und die Stimulierung des Wirtschaftswachstums abzielen. Qualifizierte Arbeitskräfte, das attraktive Steuersystem und die zuverlässigen Dienstleistungen machen Zypern zu einem bekannten Finanzzentrum und verleihen Investoren Vertrauen und bieten Möglichkeiten für weitere Investitionen und Entwicklung.

Das zypriotische Citizenship-By-Investment-Programm macht Nicht-EU-Bürger zu Staatsbürgern eines EU-Mitgliedsstaat. Dank der Pässe können die Betroffenen in allen (aktuell) 28 EU-Mitgliedsstaaten leben, arbeiten und studieren sowie in 159 Länder weltweit ohne Visum reisen.

Im Rahmen des neuen Programms sind die Bedingungen sogar noch günstiger: der zu investierende Mindestbetrag wurde von 2 5000 000 € auf 2 000 000 € gesenkt. Der Antragssteller ist verpflichtet, Wohneigentum in Wert von mindestens 500 000 € + USt. zu erwerben und dieses auf Lebenszeit zu behalten. Auch die Eltern des Antragsstellers können nun die zypriotische Staatsbürgerschaft durch Investition beantragen, insofern sie selbst ebenfalls lebenslang Wohneigentum im Wert von mindestens 500 000 € + USt. besitzen. Alternativ können der Investor und seine Eltern eine gemeinsame Wohnimmobilie im Gesamtwert von mindestens 1 000 000 € + USt. erwerben, die gleichmäßig aufgeteilt wird.

Alle Anträge sind nach der Novellierung eigenständig einzureichen – das Konstrukt der kollektiven Investition wurde abgeschafft. Die Anträge werden im Eilmodus innerhalb von zwei bis drei Monaten bearbeitet – damit ist das zypriotische Citizenship-By-Investment-Programm eines der besten in ganz Europa.

Aktuell gibt es vier Wege zur Erlangung der zypriotischen Staatsbürgerschaft:

  1. Investition in Immobilien, Landentwicklung und Infrastrukturprojekte: der Antragssteller investiert mindestens 2 000 000 € in den Kauf oder Bau von unbeweglichem Vermögen oder andere Infrastrukturprojekte. Dem Antragssteller steht die Wahl frei, in Wohn- oder Gewerbeimmobilien bzw. Immobilien im Tourismussektor zu investieren.
  2. Investition in die Vermögenswerte zypriotischer Unternehmen oder Organisationen: der Antragssteller investiert 2 000 000 € durch den Kauf, die Gründung oder Beteiligung an einem zypriotischen Unternehmen. Das Unternehmen muss über einen nachgewiesenen Sitz in Zypern mit nennenswerter Aktivität und Umsatz verfügen. Mindestens fünf zypriotische oder EU-Bürger müssen in dem Unternehmen beschäftigt sein.
  3. Investition in alternative Investmentfonds oder die Vermögenswerte von zypriotischen Unternehmen oder Organisationen mit einer Lizenz der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde: der Antragsteller kauft Einheiten im Wert von mindestens 2 000 000 € an alternativen Investmentfonds (AIF), die von der CySec (zypriotische Börsenaufsichtsbehörde) lizenziert sind und beaufsichtigt werden. Die Investitionen müssen die Kriterien des Programms erfüllen oder vom Finanzministerium genehmigte Bereiche betreffen. Antragssteller können Vermögenswerte von zypriotischen Unternehmen im Form von Anleihen, Schatzwechseln und Sicherheiten erwerben, obwohl das zypriotische Unternehmen bzw. die Organisation einen tatsächlichen Sitz und wesentliche wirtschaftliche Aktivitäten in Zypern aufweisen muss. Diese Investitionen müssen für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erfolgen. Wichtig: der Kauf von Einheiten an einem AIF durch einen anderen AIF ist ausgeschlossen.
  4. Kombination der oben stehenden Optionen: der Antragssteller ist nicht auf eine Investitionsart beschränkt, insofern der Gesamtwert der Investition mindestens 2 000 000 € beträgt. Falls der Antragssteller in eine Kombination der oben stehenden Investitionsarten investiert besteht auch die Möglichkeit, spezielle Staatsanleihen der Republik Zypern im Wert von bis zu 500 000 € zu erwerben. Investitionen in Staatsanleihen über den Sekundärmarkt sind ausgeschlossen.

Unabhängig davon, ob Sie sich für Citizenship-By-Investment oder einen ständigen Wohnsitz in Zypern entscheiden, unterstützen wir Sie bei Kaimakliotis & Co während des gesamten Verfahrens und halten Sie über alle Neuigkeiten im Zusammenhang mit dem Prozess auf dem Laufenden. Hierbei gehen wir in fünf Schritten vor:

  1. Wahl der Investition: Unser Expertenteam führt eine Recherche auf dem Immobilienmarkt durch, um Sie bestmöglich zu den verfügbaren Investitionsoptionen zu beraten.
  2. Vorbereitung des Antrags: Der Mandant erhält ein Antragspaket, das detailliert über die Anforderungen des jeweiligen Antrags informiert. Die zeitaufwendigsten Unterlagen werden mit entsprechender Vorlaufzeit angefordert, so dass der Mandant genügen Zeit hat, diese vorzubereiten.
  3. Einholung der Vorabzusage
  4. Einreichung des Antrags: Nach der Einreichung des Antrags beim Innenministeriums wird dieser an das Finanzministerium weitergeleitet, wo die finanziellen Kriterien geprüft werden. Nach erfolgter Genehmigung des Finanzministeriums muss der Antragsteller dann die Investition tätigen. Anschließend wird der Antrag wieder an das Innenministerium zurückgeleitet und schließlich dem Ministerrat vorgelegt.
  5. Ausstellung der Staatsbürgerschaftsurkunde: Nach der Ratifizierung der Staatsbürgerschaft durch den Ministerrat wird eine entsprechende Urkunde ausgestellt. Der Mandant legt einen Eid ab, dann wird die Staatsbürgerschaftsurkunde gestempelt. Anschließend beantragen wir die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses, was nur wenige Stunden dauert. Von nun an sind Sie EU-Bürger.

 

Zypriotische Staatsbürgerschaft durch Aufenthaltsdauer

Ausländische Staatsbürger können die zypriotische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie fünf (falls sie entweder Eltern oder Kinder von zypriotischen Staatsbürger sind) bzw. sieben (falls dies nicht der Fall ist) Jahre lang legal auf der Insel gelebt haben

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss der Antragsteller während der vergangenen 12 Monate legal und ununterbrochen auf der Insel gelebt haben.