Lage:

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist allgemein bekannt als Vereinigtes Königreich oder Großbritannien und liegt in Westeuropa. Das Land grenzt im Osten an die Nordsee, im Süden an den Ärmelkanal und im Südsüdwesten an die Keltische See. Es ist der 78.-größte souveräne Staat der Welt und der elftgrößte in Europa und liegt auf Rang drei der größten Volkswirtschaften in Europa (nach Deutschland und Frankreich). Die Hauptstadt ist London, die offizielle Landessprache ist Englisch und die Währung ist der Pfund Sterling (GBP). Großbritannien ist Mitglied des Commonwealth of Nations, des Europarats (COE), der G7, der G20, der NATO, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Welthandelsorganisation (WTO) und der Europäischen Union (EU) – bis zum offiziellen Austritt nach der Brexit-Abstimmung im Juni 2016.

 

*Bitte beachten: im Zuge des geplanten EU-Austritts Großbritanniens kann es bezüglich Unternehmensgründungen zu Änderungen kommen.*

 

Wichtigste Vorteile und Charakteristika einer Unternehmensgründung:

  • Es stehen vier Hauptoptionen für Unternehmensformen mit beschränkter Haftung zur Verfügung: Aktiengesellschaft (Public Company Limited by Shares - plc);  Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien (Private Company Limited by Shares - Ltd); Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (Private Unlimited Company) und Gesellschaft mit auf die garantierte Einlage beschränkte Haftung (Private Company Limited by Guarantee).
  • Haftungsbeschränkte Unternehmen können in England, Schottland, Wales und Nordirland eingetragen werden.
  • Große Zahl von Doppelbesteuerungsabkommen (DDT).
  • Anteilseigner und Eigentümer sind normalerweise vor Schulden des Unternehmens geschützt.
  • Geschäfte können überall auf der Welt getätigt werden, insofern ein eingetragener Firmensitz in GB vorhanden ist.

Aktiengesellschaft (plc)

  • Die Aktien des Unternehmens werden an der Börse allgemein zum Verkauf angeboten.
  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf den Betrag beschränkt, der auf ihre eigenen Aktien noch nicht einbezahlt wurde.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien (Ltd)

  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf den Betrag beschränkt, der auf ihre eigenen Aktien noch nicht einbezahlt wurde.
  • Es muss mindestens ein Geschäftsführer bestellt werden und mindestens ein Geschäftsführer muss eine natürliche Person sein.
  • Es muss mindestens ein Aktionär vorhanden sein.
  • Es kann ein Sekretär bestellt werden, dies ist jedoch nicht Pflicht.
  • Aktionäre und Gesellschafter können aus jedem beliebigen Land stammen – egal ob gebietsansässig oder nicht.

Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (Private Unlimited Company)

  •  Die Gesellschafter haften unbeschränkt.

Gesellschaft mit auf die garantierte Einlage beschränkte Haftung (Private Company Limited by Guarantee)

  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf den Betrag beschränkt, dessen Einzahlung in das Unternehmensvermögen sie für den Fall der Abwicklung des Unternehmens zugesagt haben.

  

Zusätzliche Informationen:

  • Die Eintragung von Unternehmen erfolgt beim Companies House.
  • Unternehmen müssen einen eingetragenen Firmensitz in GB haben.
  • Zur Eröffnung eines Bankkontos ist ein Besuch in GB erforderlich.
  • Unternehmen sind zur Einreichung einer Jahresmeldung beim Companies House verpflichtet.
  • Unternehmen sind zur Einreichung einer jährlichen Steuererklärung bei der britischen Steuer- und Zollbehörde HM Revenue & Customs verpflichtet.