Lage:

Die Republik Polen liegt in Mitteleuropa und grenzt im Westen an Deutschland, im Süden an die Tschechische Republik und die Slowakei, im Osten an Ukraine und Weißrussland und im Norden an die russische Exklave Kaliningrad. Die Hauptstadt ist Warschau, die offizielle Landessprache ist Polnisch und die Währung ist der polnische Zloty (PLN). Polen ist u.a. Mitglied der Europäischen Union (EU), des Schengenraums, der Weltwirtschaftsorganisation (WTO), des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), der Vereinten Nationen (UN) und des Europarats (COE).

 

Wichtigste Vorteile und Charakteristika einer Unternehmensgründung:

  • Es stehen fünf Unternehmenstypen zur Verfügung: Aktiengesellschaft (SA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.), Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und offene Handelsgesellschaft (eingetragene Gesellschaft).
  • Ausländische Investoren können zudem eine Einzelfirma, eine Zweigstelle oder eine Niederlassung gründen.
  • Die Registrierung kann zumeist innerhalb eines Monats abgeschlossen werden – je nach Unternehmensform.

Aktiengesellschaft (SA)

  • Bevorzugte Option für größere Unternehmen.
  • Das gezeichnete Kapital muss mindestens 100 000 PLN betragen, wobei 25% dieses Betrags zum Zeitpunkt der Eintragung einbezahlt werden müssen.
  • Die Gesellschaft kann von mehr als einer Person gegründet werden.
  • Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage.
  • Die Unternehmen können bei jeder beliebigen Börse notiert sein, verpflichtender Mindestnominalwert pro Aktie: 0,01 PLN.
  • Ein Vorstand und ein Aufsichtsrat müssen bestellt werden.
  • Das Unternehmen haftet unbeschränkt. 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.)

  • Häufigster Typ für kommerzielle Unternehmen.
  • Das Mindeststammkapital beträgt 5 000 PLN, der Nominalwert der Anteile muss mindestens 50 PLN pro Stück betragen. Die Anteile können frei auf dem Markt gehandelt werden.
  • Das Unternehmen muss von mindestens einem Gesellschafter gegründet werden.
  • Bevorzugte Option aufgrund der beschränkten Haftung der Gesellschafter.
  • Die Dauer der Gründungsformalitäten ist kurz.
  • Es muss eine Geschäftsleitung bestellt werden.
  • Wenn das Unternehmen ein Stammkapital von über 500 000 PLN und mehr als 25 Anteilseigner hat, ist ein Aufsichtsrat verpflichtend.
  • Es müssen Körperschafts- und Umsatzsteuer entrichtet werden.

Kommanditgesellschaft (sp.k)

  • Diese Unternehmensform einer kommerziellen Kommanditgesellschaft eignet sich für Firmen aller Größenordnungen.
  • Keine Mindestkapitalanforderungen.
  • Zwei Gründungsmitglieder erforderlich – natürliche oder juristische Personen.
  • Zwei Partner: ein Komplementär mit unbeschränkter Haftung und ein Kommanditist, der nur für einen bestimmten, in der Satzung festgelegten Betrag haftet.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.K.A.)

  • Das erforderliche Mindestkapital beträgt 50 000 PLN, der minimale Nominalwert pro Aktie liegt bei 0,01 PLN.
  • Ein ‚aktiver Partner‘ und ein passiver Partner (Aktionär, d.h. Kapitalgeber) sind erforderlich.
  • Das Unternehmen selbst hat keine Rechtspersönlichkeit, ist aber rechts- und geschäftsfähig.
  • Es besteht Umsatzsteuerpflicht.
  • Der Komplementär haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
  • Die Aktionäre haften nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Offene Handelsgesellschaft (eingetragene Gesellschaft) (sp.j.)

  • Bevorzugte Option für kleinere Unternehmen.
  • Keine Mindestkapitalanforderungen.
  • Mindestens zwei Rechtspersonen oder Gesellschafter erforderlich – natürliche oder juristische Personen.
  • Die Gesellschafter haften voll für die Verbindlichkeiten bis zur Gesamthöhe ihres Vermögens.
  • Keine Rechtspersönlichkeit, aber rechts- und geschäftsfähig.
  • Umsatzsteuerpflichtig.
  • Die einzelnen Gesellschafter sind zur Zahlung von Einkommens- oder Körperschaftssteuer verpflichtet (je nach Rechtsstatus).

  

Zusätzliche Informationen:

  • Alle Unternehmen müssen beim nationalen Gerichtsregister (KRS) registriert werden.
  • Die meisten Unternehmen benötigen einen Nachweis der Unternehmensgründung.
  • Für die Gründung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien ist die notarielle Beglaubigung verpflichtend.
  • Alle Unternehmen müssen bei der Sozialversicherungsbehörde und den zuständigen Steuerbehörden registriert werden.
  • Umsatzsteuerregistrierung erforderlich.
  • Ein separates Firmenkonto ist erforderlich, auf dem das Mindeststammkapital hinterlegt wird.