Das erfahrene und engagierte Team von Kaimakliotis & Co. registriert Niederlassungen von ausländischen Unternehmen, wenn Mandanten in Zypern mittels einer Niederlassung anstatt eines Tochterunternehmens tätig werden möchten. Dies muss nach Maßgabe des zypriotischen Gesellschaftsrechts, Statut 113, sowie der Anforderungen des Registergerichts erfolgen, um unnötige Verzögerungen und Komplikationen zu vermeiden.

In Zypern fordern Registergerichte folgende Angaben::

  • Beglaubigte Kopie der Satzung (Statut oder Absichtserklärung und Gesellschaftsvertrag)
  • Name und Kontaktdaten eines Vertreters der Niederlassung, der in Zypern ansässig und zur rechtmäßigen Vertretung des Unternehmens in Zypern berechtigt ist)
  • Angaben zu dem/den Geschäftsführern des ausländischen Unternehmens und zu einem Sekretär der Geschäftsführung.

Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs erhält der Mandant die entsprechenden Unterlagen zu dem Unternehmen und die Niederlassung kann bei den Umsatz- und Einkommenssteuerbehörden registriert werden, um den Betrieb aufzunehmen.